http://www.bib-demographie.de/info/migration_integration.html
Der Ehegatten- und Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen macht weniger als 10% vom Gesamtwanderungsgeschehen aus.
Warum dann die massiven Einschränkungen zum Ehegatten- und Familiennachzug im neuen Zuwanderungsrecht?
Samstag, 17. November 2007
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen