Samstag, 10. November 2007

Koalitioneinigung zum Ehegattennachzug

Koalitionseinigung zum Ehegattennachzug verfassungsrechtlich verfehlt und weltfremd


http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=526&Itemid=93

Aus- und Einwandern mit Ehegattennachzug

http://www.wirtschaftswetter.de/ausgabe73/ehegattennachzug.html

Verfahren bei laufenden Visumanträgen

http://infonet-frsh.de/fileadmin/infonet/pdf/Ausw.Amt_Botschaften_Visumantraege_Ehegattennachzug.pdf

Stand: 28.08.2007

BAMF Grundlagen Ehegattennachzug

http://infonet-frsh.de/fileadmin/infonet/pdf/BAMF_Grundlagen_Aufenthaltserlaubnis_Ehegattennachzug.pdf

Stand: 28.08.2007

Sprachtests erschweren Ehegattennachzug

http://www.die-linke-berlin.de/nc/politik/presse/detail/artikel/sprachtests-erschweren-ehegattennachzug/

Erste Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz

http://www.verband-binationaler.de/seiten/file/home/Ehegattennachzug__Auszug-aus-iaf-Info.pdf

Kann ich in noch stärkerer Form nur bestätigen.

Alleine multikulti

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/29/120874/

Meine Hochachtung Herr Schubert.

Bleiberecht gelockert, Zuwanderung erschwert

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/620/118482/
Technorati Profile

Integration auch für Deutsche

http://www.integration-in-deutschland.de/cln_011/nn_282952/SubSites/Integration/DE/02__Zuwanderer/__Home-Teaser/integ-kurs-aenderungen__zuwa.html?__nnn=true

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1. Integrationskurs auch für deutsche Staatsangehörige
Auch deutsche Staatsangehörige können zum Integrationskursen zugelassen werden, wenn sie noch nicht gut genug Deutsch sprechen und besonders integrationsbedürftig sind.
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Das nenne ich der Wahrheit ins Gesicht sehen.


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Als besonders integrationsbedürftig gilt, wer sich nicht ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland integrieren kann oder wer das Sorgerecht für ein in Deutschland lebendes, minderjähriges Kind hat und nicht gut genug Deutsch spricht.
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Der Spracherwerb ist nur eine Voraussetzung zur Integration. Integration findet in den Familien statt. Wer Familien willkürlich trennt und Familienmitglieder traumatisiert noch bevor sie in Deutschland angekommen sind, hat den erfolgreichen Integrationsprozess schon verloren.

Für eine erfolgreiche Integration muß der/die Migrant(in) durch kontinuierliche Bildung und Ausbildung auch tatsächlich in die Lage versetzt werden am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilnehmen zu können.
Aber auch große Teile der deutschen Bevölkerung, ohne Migrationshintergund, sind nicht in der Lage am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland teilzuhaben, ganz einfach weil Bildung und die finanziellen Mittel dafür nicht vorhanden sind.

Das heißt, es ist kein spezifisches Migrationsproblem sondern ein allgemeines Problem der deutschen Gesellschaft. Wir haben ein sehr stark selektierendes Bildungssystem. Nur der der die finanziellen Mittel hat kann sich eine gute Bildung und Ausbildung leisten.

Aber das kann sich Deutschland nicht mehr lange leisten. Das einzige Chance die Deutschland in einer globaliserten Welt hat ist die Bildung und Ausbildung aller. Kinder und Erwachsene. Einheimische und Migranten.

Der Import von Humankapital durch kanalisierte Zuwanderung ist Selbstbetrug und nützt nur der Wirtschaft und nicht der Gesellschaft.

Deutschkenntnisse nachweisen oder nicht?

http://www.integration-in-deutschland.de/nn_283086/SubSites/Integration/DE/03__Akteure/ThemenUndPerspektiven/Ehegattennachzug/ehegattennachzug-node.html?__nnn=true

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Wie kann ein Ehepartner einfache Deutschkenntnisse nachweisen?
Wer das Visum für den Ehegattennachzug in einer deutschen Botschaft bzw. einem Generalkonsulat beantragen möchte und sich noch nicht auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann, muss seinen Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die erfolgreiche Teilnahme an der Sprachprüfung "Start Deutsch 1" beifügen.
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Versteht das jemand?
Das heißt doch, wenn jemand der Meinung ist das er sich auf einfache Weise in Deutsch verständigen kann, das Zertifikat Deutsch A1 nicht vorlegen muss.
Oder?

Recht auf Migration

http://zeus.zeit.de/text/online/2007/18/migration-beck

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In einer hochmobilen Welt ist Migration normal. Migration ist vielleicht sogar ein Menschenrecht, jedenfalls aber kein krimineller Akt, zu dem ihn das territoriale Denken in Grenzen und nationalstaatlichen Containern macht.
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Freitag, 9. November 2007

Hilfe ich bin spezifisch behindert!

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f77251.html#frage77251

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Der A 1 Standard ist sehr niedrig und verlangt die erfolgreiche Teilnahme an einem 30-stündigen Kurs. Spezifische Behinderungen beim Erlernen der Sprache müssen selbstverständlich aus humanitären Gründen berücksichtigt werden,
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Also alle die das Deutsch A1 Zertifikat nicht in 30 Stunden schaffen sind spezifisch behindert?

Wenn das so ist gehöre ich auch dazu.

Das Zuwanderungsrecht

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Zuwanderungsrecht/zuwanderungsrecht.html


Ehegattennachzug
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Zudem müssen künftig einfache deutsche Sprachkenntnisse vor der Einreise nachgewiesen werden, um insbesondere den nachziehenden Frauen die Integration in Deutschland zu erleichtern. Gefordert sind Sprachkenntnisse auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen "Haben Sie einen Schulabschluss?" oder "Arbeiten Sie zur Zeit?"
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Es bestehen starke Zweifel ob das Deutsch A1 Zertifikat wirklich das niedrigste Niveau ist.

Migration und Integration

Migration und Integration in Deutschland
http://www.bpb.de/themen/T0P083,,0,Migration_und_Integration_in_Deutschland.html

Zuwanderung ist Zukunft

http://www.zuwanderung.de/

Integration fällt nicht vom Himmel

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/dokumentation/?em_cnt=1170404

Stillstand, erster Schritt oder Meilenstein?

http://www.tagesschau.de/inland/meldung12096.html

Integrationsgipfel

http://www.zeit.de/news/artikel/2007/07/12/2338209.xml

Nationaler Integrationsplan

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/NationalerIntegrationsplan/nationaler-intregrationsplan.html

Ausnahmen von der Spracherfordernis


Der § 30 AufenthG sieht Ausnahmen von der Spracherfordernis unter anderem für die bereits bestehenden Ehen von Hochqualifizierten, Selbstständigen, in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigten, sowie Personen vor, die in die Bundesrepublik visumsfrei einreisen und sich dort aufhalten dürfen. Letztere sind laut Gesetzesbegründung Personen aus Ländern, zu denen Deutschland enge wirtschaftliche Beziehungen pflegt.
Diese Ausnahmeregelungen sind nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgebot und besonderen
Diskriminierungsverboten (allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, Art. 20, 21 EU-Grundrechtscharta, Art. 3 GG, Art. 14 EMRK). Diese Ausnahmen ziehen Diskriminierungen insbesondere wegen der ethnischen oder sozialen Herkunft nach sich
(ethnische und soziale Selektion).

Einschränkung Ehegattennachzug

Die Einschränkung des Ehegattennachzugs in §30 AufenthG ist nicht vereinbar mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens. Dieses ergibt sich sowohl aus dem entsprechenden EU-Grundrecht (Art. 6 Absatz 2 EUV, Art. 7 EU-Grundrechtscharta), an das die Mitgliedstaaten im hier gegebenen Anwendungsbereich der Familienzusammenführungsrichtlinie gebunden sind, als auch aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK.

Verstoß gegen geltendes EU-Recht

Die Spracherforderniss als Einreisevoraussetzung ist nicht mit geltendem EU-Recht der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG vereinbar. Die Familienzusammenführungs-richtlinie gestattet den Mitgliedstaaten nur, den Nachzug von einem Sprachkurs abhängig zu machen, nicht aber für den Nachzug ein konkretes Niveau von Sprachkenntnissen zu verlangen.

Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise

Das neue Zuwanderungsgesetz sieht als Voraussetzung für den Ehegattennachzug vor, dass sich der Ehegatte bereits vor Einreise auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Dies wurde fehlerhaft umgesetzt. Das geforderte Zertifikat Deutsch A1 ist nicht einfach und entspricht einem Niveau mit dem Hauptschüler ihre Probleme haben, ganz abgesehen von dem Bevölkerungsteil der überhaupt kein verständliches Hochdeutsch zustande bringt. Man kann hier nicht etwas fordern was Teile der hier geborenen Bevölkerung nicht beherrschen

Vom Aus- zum Einwanderungsland

http://www.focus.de/wissen/bildung/Geschichte/migration/tid-7159/deutschland_aid_70422.html

Zuwanderung kein Allheilmittel

http://www.focus.de/jobs/branchen/arbeitsmarkt_aid_64430.html

Migration ist der Normalfall

Migration ist der Normalfall menschlicher Existenz
http://www.focus.de/wissen/bildung/Geschichte/migration/tid-7164/interview_aid_70438.html

Vom Fremden zum Mitbürger

http://www.focus.de/wissen/bildung/Geschichte/migration/tid-7163/geschichte-der-einwanderung_aid_70435.html

OECD rät zur vereinfachten Zuwanderung

OECD rät Deutschland zur vereinfachten Zuwanderung für Fachkräfte

http://www.heise.de/newsticker/meldung/91718

Deutsche lehnen Zuwanderung ab

http://www.focus.de/jobs/branchen/fachkraeftemangel/fachkraeftemangel_aid_65444.html

Warum Deutschland mehr Zuwanderung braucht

http://www.welt.de/politik/article980277/Warum_Deutschland_mehr_Zuwanderung_braucht.html

Benehmt euch.

Benehmt euch. Ihr seid hier nicht zu Hause
http://www.zeit.de/2007/45/Migranten-in-Medien?from=rss

Wer ist willkommen ?

http://www.zeit.de/themen/deutschland/zuwanderung/index

Neues Zuwanderungsrecht in Kraft

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr.42 wurde das Gesetz zur Umsetzung Aufenthalts - und Asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 27.8.2007 bzw. auch das 2.Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz veröffentlicht.
Am 28.8.2007 ist das zweite Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten.

Durch die neuen Regelungen wird der Ehegattennachzug wesentlich und in unzulässiger Weise eingeschränkt. Wesentliches Element ist, das der nachziehende Ehegatte als Vorrausetzung
für die Erteilung des Einreisevisums sich zumindest auf einfache Art in Deutsch verständigen kann. Dabei sind diskriminierende Ausnahmereglungen vorgesehen.