http://www.tagesspiegel.de/berlin/Zuwanderungsgesetz;art270,2404313
Zitat: Kommentar @skuehn
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Deutschland kann von jedem Zuwanderer verlangen, dass er Grundkenntnisse der deutschen Sprache hat. Deutschland kann aber den Zuzug eines Ehe- und Lebenspartners zu dem bereits hier auf Dauer lebenden Bürger nicht von Grundkenntnissen der deutschen Sprache abhängig machen, das würde Ehe (grundgesetzlich privilegiert) und Lebenspartnerschaft behindern.
Dabei auch noch zwischen Nationalitäten zu unterscheiden, ist Rassismus. Ein Schandfleck im bundesrepublikanischen Gesetzes-Dschungel! Dass der Ehepartner auch im eigenen Interesse schnellstmöglich Deutsch lernen muss, steht auf einem völlig anderen Blatt. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
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Sonntag, 11. November 2007
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1 Kommentar:
Interesting theme, I will take part.
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