Freitag, 9. November 2007

Das Zuwanderungsrecht

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Zuwanderungsrecht/zuwanderungsrecht.html


Ehegattennachzug
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Zudem müssen künftig einfache deutsche Sprachkenntnisse vor der Einreise nachgewiesen werden, um insbesondere den nachziehenden Frauen die Integration in Deutschland zu erleichtern. Gefordert sind Sprachkenntnisse auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen "Haben Sie einen Schulabschluss?" oder "Arbeiten Sie zur Zeit?"
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Es bestehen starke Zweifel ob das Deutsch A1 Zertifikat wirklich das niedrigste Niveau ist.

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