Freitag, 9. November 2007

Verstoß gegen geltendes EU-Recht

Die Spracherforderniss als Einreisevoraussetzung ist nicht mit geltendem EU-Recht der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG vereinbar. Die Familienzusammenführungs-richtlinie gestattet den Mitgliedstaaten nur, den Nachzug von einem Sprachkurs abhängig zu machen, nicht aber für den Nachzug ein konkretes Niveau von Sprachkenntnissen zu verlangen.

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