Samstag, 10. November 2007

Deutschkenntnisse nachweisen oder nicht?

http://www.integration-in-deutschland.de/nn_283086/SubSites/Integration/DE/03__Akteure/ThemenUndPerspektiven/Ehegattennachzug/ehegattennachzug-node.html?__nnn=true

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Wie kann ein Ehepartner einfache Deutschkenntnisse nachweisen?
Wer das Visum für den Ehegattennachzug in einer deutschen Botschaft bzw. einem Generalkonsulat beantragen möchte und sich noch nicht auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann, muss seinen Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die erfolgreiche Teilnahme an der Sprachprüfung "Start Deutsch 1" beifügen.
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Versteht das jemand?
Das heißt doch, wenn jemand der Meinung ist das er sich auf einfache Weise in Deutsch verständigen kann, das Zertifikat Deutsch A1 nicht vorlegen muss.
Oder?

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