Freitag, 9. November 2007

Neues Zuwanderungsrecht in Kraft

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr.42 wurde das Gesetz zur Umsetzung Aufenthalts - und Asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union am 27.8.2007 bzw. auch das 2.Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz veröffentlicht.
Am 28.8.2007 ist das zweite Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten.

Durch die neuen Regelungen wird der Ehegattennachzug wesentlich und in unzulässiger Weise eingeschränkt. Wesentliches Element ist, das der nachziehende Ehegatte als Vorrausetzung
für die Erteilung des Einreisevisums sich zumindest auf einfache Art in Deutsch verständigen kann. Dabei sind diskriminierende Ausnahmereglungen vorgesehen.

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