Freitag, 9. November 2007
Einschränkung Ehegattennachzug
Die Einschränkung des Ehegattennachzugs in §30 AufenthG ist nicht vereinbar mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens. Dieses ergibt sich sowohl aus dem entsprechenden EU-Grundrecht (Art. 6 Absatz 2 EUV, Art. 7 EU-Grundrechtscharta), an das die Mitgliedstaaten im hier gegebenen Anwendungsbereich der Familienzusammenführungsrichtlinie gebunden sind, als auch aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK.
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