Freitag, 9. November 2007

Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise

Das neue Zuwanderungsgesetz sieht als Voraussetzung für den Ehegattennachzug vor, dass sich der Ehegatte bereits vor Einreise auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Dies wurde fehlerhaft umgesetzt. Das geforderte Zertifikat Deutsch A1 ist nicht einfach und entspricht einem Niveau mit dem Hauptschüler ihre Probleme haben, ganz abgesehen von dem Bevölkerungsteil der überhaupt kein verständliches Hochdeutsch zustande bringt. Man kann hier nicht etwas fordern was Teile der hier geborenen Bevölkerung nicht beherrschen

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